Ferienhaus im Ferienpark Mirow

Mecklenburgische Seenplatte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Buchungsbestätigung
Die Reservierung für das Ferienhaus ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe 2). Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an.


2 Bezahlung
2.1 Innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung leistet der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises. Der restliche Mietpreis wird 4 Wochen vor Anreise fällig. Der vereinbarte Mietzins sowie die fälligen Teilleistungen sind fristgerecht und ohne Abzug auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis bei Anreise in bar zu zahlen.

2.2 Ist der vereinbarte Mietzins bis zum Mietantritt nicht vollständig entrichtet, ist der Vermieter nach vorheriger Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist im Fall des Rücktritts zur Leistung einer Entschädigung gem. Ziffer 6 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.


3 An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich 15.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist das Ferienhaus ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Der Stromverbrauch wird abgelesen und die Schlüssel zurückzugeben.

4 Mietobjekt
4.1 Das Ferienhaus darf maximal von der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen, Kindern und Tieren bewohnt werden. Eine Belegung die über die vertraglich vereinbarte Anzahl hinaus geht, berechtigt den Vermieter zur Kündigung. In diesem Fall der Kündigung des Vertragsverhältnisses, ist der Mietzins bis zum vertraglichen Ende der Mietzeit weiterhin geschuldet.

4.2 Die Mitnahme eines Haustieres wird nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gestattet. Maßgeblich sind die Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung.

4.3. Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter oder dessen Beauftragten unverzüglich zu melden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

4.4 Der Mieter ist verpflichtet die Kücheneinrichtungen nebst dem Inventar zu reinigen und die Wohnung in besenreinem Zustand zurück zu geben.

5 Mängelrügen
Mängel sind dem Vermieter oder dessen Beauftragten unmittelbar, d.h. sofort nach dem Erkennen anzuzeigen. Dem Vermieter wird ein angemessener Zeitraum zur Mängelbeseitigung eingeräumt.

6 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag wird in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25.00 € erhoben. Sofern sich das gebuchte Ferienhaus nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
- mehr als 75 Tage vor Reiseantritt 10 % des gebuchten Übernachtungspreises
- 75.Tag bis zum 46.Tag vor Reiseantritt 25 % des gebuchten Übernachtungspreises
- 45 Tag bis 30.Tag vor Reiseantritt 50 % des gebuchten Übernachtungspreises
- ab dem 29 Tag vor Reiseantritt 75 % des gebuchten Übernachtungspreises
- bei Nichtanreise bzw vorzeitiger Beendigung 100 % des gebuchten Übernachtungspreises
Die Rücktrittsgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet.

7 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Feriengäste trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

9 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Buchungsbestätigung und werden mit Überweisung der Anzahlung akzeptiert.

10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

11 Gerichtsstand
Der Vermieter und der Mieter/die Mieter vereinbaren als gültigen Gerichtsstand das Amtsgericht Hannover.



Stand: 01.01.2008